Hier leben unsere Meerschweinchen. Auf der linken Seite die Weibchen, auf der rechten Seite die Böcke.
Abgabebedingungen
Grundsätzlich gilt Folgendes:
Ich gebe keine Tiere in Einzelhaltung oder zu einem bereits vorhandenen Kaninchen ab. Meerschweinchen sind gesellige Tiere und sollten immer mindestens zu zweit gehalten werden. Sie sind keine Kuscheltiere, sondern Fluchttiere; das Hochnehmen verursacht ihnen Stress. Es ist schön, wenn Kinder mit Tieren aufwachsen, da sie dadurch Verantwortung lernen. Die Hauptverantwortung liegt jedoch immer bei einem Erwachsenen.
Jungtiere ziehen nur mit oder zu einem vorhandenen Erziehertier aus. Sie bleiben mindestens 4 Wochen und bis zu einem Gewicht von 300 g bei ihrer Mutter. Böcke können auch ab 250 g ausziehen, wenn ich merke sie werden Geschlechtsreif. Sie ziehen nur in reine Bockgruppen. Möglich ist es auch sie bei Kostenübernahme, Frühkastrieren zu lassen. Ich würde das Tier dann zum Tierarzt fahren und mich darum kümmern. Der Vorteil ist bei der Frühkastration das sie direkt in eine Weibchen Gruppe ziehen können. Klappt die Frühkastration nicht, können sie ihre Kastra Zeit in unserer Bockgruppe absitzen.
Meerschweinchen benötigen ausreichend Platz; ein Gehege sollte für zwei Tiere mindestens 180 cm x 80 cm groß sein. In der Außenhaltung muss das Gehege von allen Seiten vor Fressfeinden geschützt sein, und es sind mindestens 4 Tiere erforderlich.
Ich gebe keine Tiere an Interessenten ab, die nur einmal Babys haben möchten, da zur Zucht von Meerschweinchen ein gewisses Grundwissen über Genetik usw. gehört. Wer ernsthaft mit der Zucht beginnen möchte, kann sich gerne melden.
Ich gebe keine Tiere als Futtertiere ab! Ich übergebe meine Tiere gesund; ab dem Zeitpunkt der Übergabe kann ich keine Gewährleistung für eventuell auftretende Probleme übernehmen, stehe jedoch gerne für Rückfragen zur Verfügung.
Meine Tiere nehme ich auf Wunsch zurück, vorausgesetzt, ich habe Platz im Stall und die Umstände sind zu diesem Zeitpunkt passend. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises entsteht dadurch nicht! Bis zur Anzahlung werden die Tiere vorläufig reserviert; sollte nach einer Woche kein Geld eingegangen sein, werden sie wieder zum Verkauf freigegeben.
Sollte ein reserviertes Tier vor der Übergabe erkranken oder versterben und deshalb nicht übergeben werden können, erstatte ich die Anzahlung zurück. Wenn ein fest reserviertes Tier nicht mehr gewollt wird, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Anzahlung. Anzahlung bei Reservierung= die Hälfte des Kaufpreises.
Falls das passende Tier nicht auf der Abgabeseite zu finden ist, darf sich jederzeit gerne gemeldet werden; es besteht auch die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste für kommende Würfe setzen zu lassen.
Auch als Privatzüchter muss ich nach EU-Recht eine Garantie oder ein Umtauschrecht von 1 Jahr auf verkaufte Tiere einräumen, es sei denn, ich schließe diese Garantie und das Umtauschrecht aus. Das tue ich hiermit! Bei Interesse kontaktieren Sie mich gerne unter [email protected]